Klärung der Nutzeranforderungen mit Erstellung einer „one page“ Projektanforderung als Vorgabe der nächsten Planungsaufgaben.
Erstellung eines Planungskonzeptes entsprechend der Erkenntnisse der LP 1 in Form von einem ersten Raumlayout mit Darstellung der Hauptausrüstung. Dieses Layout mit niedriger Darstellungstiefe dient dazu eventuelle alternative Lösungsmöglichkeiten zu betrachten.
Erstellung der Layouts für Reinraum, Personal, Material, Müllfluss, sowie Ausrüstung.
Die Einreichungsdokumente für die baubehördlichen Genehmigungen werden als digitale Zeichnungen dem Architekten übergeben.
Workshop mit dem Nutzer, in dem die Planung inkl. Ausrüstung detailliert präsentiert und final vor der Erstellung der Leistungsverzeichnisse fixiert werden.
Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise.
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen.
Klärung der Nutzeranforderungen mit Erstellung einer „one page“ Projektanforderung als Vorgabe der nächsten Planungsaufgaben.
Erstellung eines Planungskonzeptes entsprechend der Erkenntnisse der LP 1 in Form von einem ersten Raumlayout mit Darstellung der Hauptausrüstung. Dieses Layout mit niedriger Darstellungstiefe dient dazu eventuelle alternative Lösungsmöglichkeiten zu betrachten.
Erstellung der Layouts für Reinraum, Personal, Material, Müllfluss, sowie Ausrüstung.
Die Einreichungsdokumente für die baubehördlichen Genehmigungen werden als digitale Zeichnungen dem Architekten übergeben.
Workshop mit dem Nutzer, in dem die Planung inkl. Ausrüstung detailliert präsentiert und final vor der Erstellung der Leistungsverzeichnisse fixiert werden.
Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise.
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen.